Was das Gesetz erlaubt

Das Jedermannsrecht (norwegisch allemannsretten) erlaubt es, sich in unbebauter Natur frei zu bewegen, zu Fuß, mit dem Fahrrad oder auf Skiern. Es ist im Friluftsloven von 1957 geregelt und gilt für Einheimische wie für Gäste. Gemeint ist ungenutztes Land. Gärten, bestellte Felder und die unmittelbare Umgebung von Häusern gehören nicht dazu.

Das Recht ist an Rücksicht gebunden. Man darf nichts beschädigen, keinen Müll zurücklassen und Tiere nicht stören. Wer eine Grenze nicht erkennt, fragt besser den Grundeigentümer.

Zelten und Feuer

In unbebauter Natur darf man ein Zelt grundsätzlich für ein bis zwei Nächte am selben Ort aufstellen, mit ausreichendem Abstand zu bewohnten Häusern und Hütten. Als Faustregel gelten 150 Meter. In den Bergen und weit abseits von Siedlungen darf man länger bleiben. Auf Kulturland oder nahe an Siedlungen braucht man die Erlaubnis des Eigentümers.

Zwischen dem 15. April und dem 15. September ist offenes Feuer in Wald und Feld verboten. Ein Gaskocher ist meist unproblematisch, aber bei Trockenheit können Kommunen strengere Verbote erlassen. Aktuelle Hinweise gelten vor der allgemeinen Faustregel.

Hunde, Tiere und Zäune

Vom 1. April bis zum 20. August gilt in der freien Natur Leinenpflicht für Hunde, damit Brutvögel und Jungtiere nicht gestört werden. Einzelne Kommunen weiten die Zeit aus. Auf Weiden bleibt man mit Abstand zu Muttertieren und schließt jedes Gatter wieder.

Quellen und Links

  • Miljødirektoratet

    Die norwegische Umweltbehörde, die Regeln zum Aufenthalt in der Natur veröffentlicht.

  • Visit Norway

    Das offizielle Tourismusportal Norwegens, für Reisezeit, Regionen und Veranstaltungen.

Kontrollpunkt

Lesen Sie vor der Tour die aktuellen Hinweise der Gemeinde und achten Sie bei Trockenheit auf Brandwarnungen. Was hier steht, ersetzt nicht den Gesetzestext.